Keine Grenzen für Medikamente

Europäischer Gerichtshof sieht bei deutscher Preisbindung EU-Recht verletzt

Luxemburg. Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs wirbelt den deutschen Apothekenmarkt auf. Die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente schränke den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr ein und verstoße damit gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-148/15). Von einem Preiswettbewerb könnten hingegen die Patienten profitieren, hieß es.

Pharmaunternehmen können nach bestehender Gesetzeslage selbst festlegen, zu welchen Preisen sie Arzneimittel an Apotheken und Großhändler in Deutschland abgeben. Diese dürfen dann jedoch nur einheitlich festgeschriebene Zuschläge erheben. Dadurch kostet ein jeweiliges verschreibungspflichtiges Arzneimittel überall in Deutschland dasselbe. An die einheitlichen Abgabepreise müssen sich aktuell auch Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland halten. Da der grenzübe...


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