Der Stierkampf kehrt zurück nach Katalonien
Spanisches Verfassungsgericht erklärt regionales Verbot des »Kulturerbes« für unzulässig
Madrid. Spaniens Verfassungsgericht hat am Donnerstag das seit bald fünf Jahren geltende Stierkampfverbot in Katalonien wieder aufgehoben. In der Urteilsbegründung hieß es, der Stierkampf gehöre zum kulturellen Erbe Spaniens, eine Entscheidung über sein Verbot stehe damit nur der Zentralregierung in Madrid zu. Deshalb sei der von der Region verfügte Bann »verfassungswidrig und damit auch ungültig«.
Kataloniens Parlament hatte im Juli 2010 aufgrund einer Petition von 180.000 Tierschützern ein Verbot der Stierkämpfe beschlo...
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