Kita-Knappheit kann teuer werden
Kommunen müssen Lohnersatz leisten, wenn Eltern keine Kinderbetreuung finden
Karlsruhe. Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später wieder arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Die verantwortliche Kommune muss dem Urteil zufolge aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel nachweisbar mitverschuldet hat.
Geklagt haben drei Frauen aus Leipzig. Sie hatten jeweils kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an einem Kita-Platz nach einem Jahr Elternzeit angemeldet. Trotzdem gingen sie zunächst leer aus und konnten erst Monate später zurück in den Job. Ihrer Ansicht nach muss die Stadt dafür geradestehen und ihnen den entgangenen Verdienst ausgleichen - knapp 2200, rund 4500 und etwa 7300 Euro.
Das Karlsruher Urteil ist für die Mütter ein wichtiger Etappensieg. Der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann betonte aber bei der Verkündung: »Damit is...
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