Land Brandenburg bietet Reichsbürgern Paroli

Innenministerium plädiert für Beobachtung der Szene durch den Verfassungsschutz

  • Tomas Morgenstern
  • Lesedauer: 2 Min.

Nach den tödlichen Schüssen eines »Reichsbürgers« auf Polizeibeamte in Franken verschärft Brandenburg den Druck auf die Szene im Land. So wird derzeit die Ausweitung der Beobachtung von deren Anhängern durch den Verfassungsschutz sowie die weitere Einschränkung ihres Zugangs zu Schusswaffen diskutiert.

»Es sollte darüber nachgedacht werden, die Reichsbürgerszene, also auch die Teile, die nicht rechtsextremistisch motiviert sind, unter Beobachtung des Verfassungsschutzes zu stellen«, teilte Wolfgang Brandt, stellvertretender Sprecher des Innenministeriums, dem »nd« auf Nachfrage mit. »Es muss ebenso darüber nachgedacht werden, für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie Antragsteller die zusätzliche Regelanfrage beim Verfassungsschutz gesetzlich zu verankern.« Jedoch gebe es dafür bisher bundesrechtlich keine Handhabe.

»Reichsbürger gelten durchweg als nicht zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes«, so Brandt. »Personen aus diesem Personenkreis erhalten deshalb keine waffenrechtlichen Erlaubnisse. Soweit bekannt wird, dass ein Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse der Reichsbürgerszene zuzurechnen ist, wird dies zum Anlass genommen, diese Erlaubnisse zu widerrufen und die Waffen einzuziehen.«

Der Sprecher verwies darauf, dass Brandenburg in der Vergangenheit bereits viel zur Aufklärung des »Reichsbürgerklientels« beigetragen und frühzeitig Konsequenzen gezogen habe – etwa durch einen besseren Schutz von Behördenmitarbeitern. Der Verfassungsschutz habe seit Längerem ein waches Auge auf diese Leute, die die staatliche Existenz der Bundesrepublik in Abrede stellten. »Es gab auch in Brandenburg schon Beschlagnahme von Waffen bei Reichsbürgern.«

»Wir sprechen hier von einem bekannten Personenkreis von 300 Personen, die aus allen Teilen des Landes stammen – tendenziell aber mehr im Süden«, so Brandt.

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