Zersplitterung der Kontrolle
Parlament billigt BND-Reform - Opposition und Experten halten sie für verfassungswidrig
Neben dem Aufklärer Edward Snowden selbst ist wohl der frühere BND-Chef Reinhard Schindler der einzige Mensch, der wegen der Lauschaffäre von BND und NSA seinen Job verlor. Und auch das könnte in Zukunft kaum noch passieren: Fast alle Illegalitäten, die sich der Bundesnachrichtendienst unter Schindlers Verantwortung erlaubte, sind nun legitim.
So lautet ein Tenor der Kritik an der von der schwarz-roten Bundestagsmehrheit am Freitagmorgen beschlossenen Reform der einschlägigen gesetzlichen Regelungen: Mit schwammig formulierten Arbeitsaufträgen erhalte der Dienst »neue, ausgedehnte Befugnisse, die teilweise verfassungswidrig sind«, sagte etwa die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der dpa. Im Bundestag sagte auch der Grünen-Politiker Konstantin von Notz: »Dieses Gesetz ist verfassungswidrig.« Unklar formulierte Zielbestimmungen wie »frühzeitig Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der BRD erkennen« oder »sonstige Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung über Vorgänge gewinnen« ließen dem Dienst bei der Auswahl seiner Ziele freie Hand.
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten ist erlaubt, wenn es um Terror, die Unterstützung der Bundeswehr oder die Sicherheit von Staatsangehörigen im Ausland geht. Nicht mehr verboten ist der Zugriff auf in Deutschland gelegene Datenknoten, was in den Operationen des BND die Trennung von »Ausland« und »Inland« erodieren lässt. Erlaubt wird Spionage gegen Institutionen oder Staaten der EU. Wirtschaftsspionage wird ausgeschlossen, Vorgänge der Wirtschaftspolitik fallen aber so wenig unter dieses Verbot wie bisher geschützte Berufsgruppen, etwa Journalisten oder Anwälte.
Auch bei der Kontrolle gibt es Neuerungen. Eingerichtet wird ein »Unabhängiges Gremium«, das aus zwei Richtern des Bundesgerichtshofs und einem Mitglied der Bundesanwaltschaft bestehen soll. Dieses Gremium soll über die Legitimität heikler Spionageaktionen entscheiden, über die es vom Bundeskanzleramt - der politischen Leitung des Dienstes - informiert werden soll. Dieses Gremium soll stichprobenartig auch die Abhörsuchbegriffe überprüfen.
Neu ist das Amt eines »Ständigen Bevollmächtigten« zur Geheimdienstkontrolle mit 20 Mitarbeitern. Besetzt werden soll der Posten mit Arne Schlatmann, einem Beamten aus dem Innenministerium. Das Kon-trollgremium soll jährlich öffentliche Anhörungen der Nachrichtendienste des Bundes durchführen - BND, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Militärischer Abschirmdienst (MAD). Bisher gab es das nicht.
Doch was die Koalition als Stärkung der Kontrolle verkauft, wird von Kritikern anders verstanden. Der frühere BND-Chef Schindler kritisierte in einer Stellungnahme für den Innenausschuss des Bundestags im September, das Vorhaben führe zu einer »Zersplitterung« der Kontrolle. Der LINKE-Politiker André Hahn sagte im Parlament, er sehe die »ernste Gefahr«, dass sensible Vorgänge nicht mehr dem Parlamentarischen Kon-trollgremium (PKGr) vorgelegt würden, sondern dem von der Regierung ausgesuchten Bevollmächtigten. Hahn kritisierte auch die Regelung zum Schutz von sogenannten Whistleblowern. Es sei zwar gut, dass sich diese künftig jenseits der Diensthierarchie an das PKGr wenden dürften. Doch müsse dieses deren Namen auf Anforderung der Regierung preisgeben. So werde der Schutz für Aufklärer gleich wieder ausgehebelt.
Vor dem Bundestag gab es während der Sitzung Proteste, Organisationen wie Reporter ohne Grenzen, Deutscher Anwaltsverein oder Amnesty International kritisieren das Gesetz scharf. Kritik kommt sogar von drei Sonderberichterstattern der UN. Der frühere Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hatte den pauschalen Zugriff auf Internetknoten im Inland als verfassungswidrig bezeichnet.
Exministerin Leutheusser-Schnarrenberger sagte, sie arbeite daran, wie sich das Gesetz vor das Verfassungsgericht bringen lasse. Doch ist der einfachste Weg nach Karlsruhe verstellt. Um ein Verfahren der »abstrakten Normenkontrolle« einzuleiten, sind 25 Prozent der Abgeordneten nötig, Grüne und LINKE haben nicht so viele Sitze. Antragberechtigt wäre aber auch eine Landesregierung. Bei diesem Verfahrenstyp muss der Antragsteller nicht selbst betroffen sein.
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