Kein Anruf ohne diese Nummer
Verwaltungsgericht entscheidet, dass Jobcenter keine Telefonlisten herausgeben müssen
Seit Jahren kämpfen Erwerbslose dafür, dass Jobcenter die Durchwahlnummern ihrer Mitarbeiter veröffentlichen. Die meisten lehnen das ab und verweisen auf den Datenschutz. Am Donnerstag gab ihnen das Bundesverwaltungsgericht Recht.
Geklagt hatten vier Erwerbslose, darunter der Vorsitzende der Erwerbsloseninitiative Braunschweig, Sven F. Sie hatten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Gericht hatte in seiner Begründung angeführt, dass die Herausgabe der Nummern die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gefährde. Das rechtfertige ausnahmsweise die Verweigerung der Nummern. Demnach hätten direkte Anrufe »nachteilige Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter«. Das Urteil macht ein Zweiklassensystem bei Arbeitslosen deutlich: Anders als Langzeiterwerbslose stören Arbeitslosengeld-I-Bezieher anscheinend die Arbeit der Behörd...
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