Murks in Sachsens Schulgesetz

Bisherige Praxis für den Wechsel zum Gymnasium nach der 4. Klasse ist rechtswidrig

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Bautzen. Die bisherige Praxis für den Wechsel zum Gymnasium nach der 4. Klasse in Sachsen ist rechtswidrig. Die Kriterien für den Zugang müssen gesetzlich geregelt werden, die vom Kultusministerium erlassene Schulordnung reicht nach einem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen nicht. Nach Angaben vom Freitag wies es eine Beschwerde ab. Nun soll der Landtag Kriterien per Gesetz festlegen, wie CDU/SPD-Koalition und Opposition mitteilten. Die derzeit dort beratene Novelle zum Schulgesetz biete die Chance dazu, hieß es aus dem Ministerium.

Das Gericht wies eine Beschwerde der Sächsischen Bildungsagentur gegen einen Beschluss des Dresdner Verwaltungsgerichts vom August zurück. Damit kann eine Zehnjährige weiter das Gymnasium besuchen. Die Dresdnerin hatte nur eine Bildungsempfehlung für die Mittelschule erhalten. Ihre Eltern beantragten daraufhin bei Gericht, ihre Tochter vorläufig zum Besuch der 5. Klasse des Gymnasiums zuzulassen.

Laut OVG muss der Gesetzgeber selbst Regelungen treffen, mit denen das in der Landesverfassung festgeschriebene Recht der Eltern, über ihr Kind zu bestimmen und dessen Bildungsweg frei zu wählen, eingeschränkt werden soll. Dem genüge das derzeitige Schulgesetz nicht.

Der sächsische Landtag berät derzeit über eine Novelle, die aber bisher keine Bildungsempfehlung enthält. Die CDU will sich nun der Aufgabe stellen. Deren bildungspolitischer Sprecher Lothar Bienst sieht in der gesetzlichen Festschreibung eine Aufwertung der Bildungsempfehlung als einem »bewährten Instrument der Orientierung« für die Eltern. »Wir wollen eine Neuregelung im Schulgesetz«, sagte Sabine Friedel von der SPD-Fraktion. Für den Übergang bis zum Inkrafttreten müsse eine neue Regelung in der Schulordnung getroffen werden. »Aus unserer Sicht wäre die beste und pragmatischste Lösung, die Bildungsempfehlung vorerst beizubehalten und den Elternwillen entscheiden zu lassen.«

Auch die Grünen-Fraktion appellierte, im Sinne des richterlichen Beschlusses zu handeln. Zugleich kritisierte sie, dass Gerichte die Aufgabe übernehmen müssten, Schulpolitik zu machen. »Wir erwarten, dass die Kultusministerin endlich gesetzliche Grundlagen schafft, die der Verfassung entsprechen«, sagte die Abgeordnete Petra Zais. »Der Beschluss kommt zur rechten Zeit«, erklärte Ministeriumssprecher Dirk Reelfs unter Verweis auf die Schulgesetznovelle. Auf dieser Grundlage könne die Regelung zur Bildungsempfehlung, die jeweils im Frühjahr erteilt werde, ins Gesetz einfließen. dpa/nd

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