Verfassungsrichter prüfen Bayerns Volksbefragungen
München. Die im vergangenen Jahr in Bayern eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen werden vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft. SPD und Grüne im Landtag halten sie für verfassungswidrig und haben dagegen geklagt. Das höchste bayerische Gericht verhandelt seit Montag über die Klagen der beiden Oppositionsparteien. Ein Urteil soll am 21. November fallen. SPD und Grüne sind der Auffassung, dass das Volksbefragungsgesetz die Verfassung geändert werden müsste, denn es stärke die Stellung des Ministerpräsidenten über das in der Verfassung vorgesehene Maß hinaus. Außerdem fehle das Recht von Minderheiten, Initiativen für Volksbefragungen zu ergreifen. Nicht zu verwechseln sind die Volksbefragungen mit Volksbegehren und Volksentscheiden, die es in Bayern seit 1946 gibt. Dafür gibt es strikte Regeln, bestimmte Quoren und thematische Einschränkungen. dpa/nd
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