Privater Grundstücksbesitzer darf Fahrzeug sofort abschleppen lassen

Falschparker

Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 2. Mai 2016 (Az. 122 C 31597/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Der Autofahrer stellte seinen Pkw an einem Samstag um 22.30 Uhr auf einer Parkfläche für übernachtende Bahnmitarbeiter ab, die als privater Parkplatz gekennzeichnet war. Hinter der Windschutzscheibe...


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