Leistungen, Fristen & Widerspruch
10 Fragen zur Betriebskostenabrechnung
Betriebskosten sind laufende Kosten, die dem Vermieter durch den Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks entstehen. Laufende Kosten bedeutet, dass einmalige Kosten wie für eine Kellerentrümpelung nicht umlagefähig sind, die Kosten für unregelmäßig anfallende Leistungen (z. B. Zählereichung) hingegen schon. § 2 der Betriebskostenverordnung führt alle umlagefähigen Betriebskosten auf. Keine Betriebskosten sind Reparatur- oder Verwaltungskosten.
2. Welche Voraussetzung muss eine Abrechnung erfüllen?Neben dem Absender muss der Mieter als Adressat bezeichnet sein. Der Abrechnungszeitraum muss angegeben sein und darf nicht mehr als zwölf Monate betragen. Die abgerechneten Betriebskostenpositionen müssen aufgeführt, angefallene Gesamtkosten genannt sowie die Kosten für die konkrete Wohnung bezeichnet werden. Im Übrigen müssen die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen aufgeführt werden.
3. Was ve...Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
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