Einmalzahlung für Rentner kann bei Firmenpleite verloren sein
Urteile im Überblick
Denn der sogenannte Pensions-Sicherungs-Verein müsse als Träger der Insolvenzsicherung für solche Kapitalzahlungen nur dann geradestehen, wenn sich das Unternehmen bereits zum Zeitpunkt der Fälligkeit in wirtschaftlichen Schwierigkeit befunden habe. So urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 20. September 2016 (Az. 3 AZR 411/15).
Nach dem Betriebsrentengesetz muss der Pensions-Sicherungs-Verein für »rückständige Leistungen der betrieblichen Altersversorgung« haften, wenn der Anspruch darauf bis zu zwölf Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Diese 12-Monate-Frist gilt bei monatlichen Betriebsrenten, nicht aber für einmalige Kapitalleistungen, die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als einmalige Versorgungszusage versprochen hat, so das BAG. Hier hafte der Pensions-Sicherungs-Verein erst dann, wenn bereits zum Zeitpunkt der Zahlungspflicht sich das Unternehmen in wirtschaft...
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