EU-Grenzwerte müssen eingehalten werden

Fragen & Antworten zu Energiesparlampen

Quecksilber ist giftig - wie viel davon in Energiesparlampen stecken darf, darüber hat am 21. September 2016 der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 234/15) verhandelt und entschieden: Die Grenzen für Quecksilber in Energiesparlampen müssen konsequent eingehalten werden. Liege der Quecksilbergehalt in den Lampen über dem gesetzlichen Grenzwert, sei ein Verkaufsverbot gerechtfertigt.

Der EU-weite Grenzwert liegt seit 2013 bei 2,5 Milligramm pro Lampe. In der deutschen Elektro-Stoff-Verordnung ist die Höchstkonzentration mit 0,1 Gewichtsprozent je homogenen Werkstoff angegeben. Maßgeblich für das BGH-Urteil war die EU-Sonderregelung.

Im verhandelten Fall wehrt sich ein niedersächsischer Hersteller gegen eine Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen deutlicher Überschreitung der Grenzwerte. Die Umwelthilfe hatte 2012 in zwei der getesteten Lampen des Herstellers 13 bzw. 7,8 Milligramm Quecksilber entdeckt.

Die Gerichte der Vorinstanze...


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