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Kein Mindestentgelt für Überziehungen

Karlsruhe. Banken dürfen für die kurzfristige Überziehung eines Girokontos über den Dispokredit hinaus keine Mindestentgelte fordern, wenn für sie ansonsten nur minimale Zinsprofite anfallen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. Damit setzten sich Verbraucherschützer gegen die Deutsche Bank und die Targobank durch. Die Targobank erklärte, ab sofort auf die Gebühr für die Übersch...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1029962.kein-mindestentgelt-fuer-ueberziehungen.html

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