Zschäpe soll sich im NSU-Prozess zum Fall Peggy äußern

Anwalt Borchert kündigt schriftliche Beantwortung an / Richter Götzl befragt Angeklagte auch nach Kinderpornos

München. Nach dem spektakulären Fund von DNA-Spuren des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt am Fundort der getöteten Schülerin Peggy geht das Münchner Oberlandesgericht einem möglichen Zusammenhang der beiden Fälle auf den Grund. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl fragte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe am Mittwoch im NSU-Prozess, ob sie über Informationen über Peggy verfüge, die sie nicht aus den Medien habe. Zschäpe antwortete aber nicht sofort - ihr Anwalt Hermann Borchert kündigte eine schriftliche Beantwortung an.

Vor zwei Wochen war bekanntgeworden, dass am Fundort der Skelettteile des 2001 verschollenen Mädchens aus Oberfranken Genmaterial von Böhnhardt entdeckt worden war - an einem kleinen Stoffstück. Seither wird spekuliert, ob es tatsächlich einen Zusammenhang zwischen den beiden Komplexen - NSU und Peggy - geben könnte. Auch eine Verunreinigung der Probe ist nicht hundertprozentig ausgeschlossen.

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