Anklage wegen Wahlfälschung in Stendal
CDU-Politiker soll vor Gericht
Stendal. Die Briefwahl-Affäre in Stendal (Sachsen-Anhalt) soll vor Gericht aufgeklärt werden. Wegen Urkunden- und Wahlfälschung hat die Staatsanwaltschaft nun einen Stendaler Ex-Stadtrat angeklagt. Ihm werden insgesamt 300 Fälle vorgeworfen, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Kramer, am Mittwoch in Stendal sagte. Der ehemalige CDU-Politiker soll für die Kommunalwahl im Mai 2014 insgesamt 140 Briefwahlvollmachten gefälscht haben. 20 Mal soll er zwar Vollmachten erhalten, die Wahlunterlagen aber selbst ausgefüllt haben. Wann der Prozess am Landgericht Stendal beginnt, steht noch nicht fest.
Bei der Kommunalwahl konnten die Wähler je drei Stimmen für die Stadtrats- und Kreistagswahl vergeben. Der Beklagte hätte damit 960 Stimmen gefälscht. Die Staatsanwaltschaft hat zwei Jahre lang umfangreich ermittelt. Die Ermittlungsakten umfassen rund 3000 Seiten.
Die Briefwahl-Affäre hatte landesweit Wellen geschlagen. Im Zusammenhang damit war der CDU-Politiker Hardy Peter Güssau als Landtagspräsident zurückgetreten. Güssau hatte wochenlang gezögert und sah sich ungerechten Vorwürfen ausgesetzt, an der Vertuschung der Briefwahl in seiner Heimat Stendal beteiligt gewesen zu sein. Der langjährige Stadtchef der Stendaler Christdemokraten sah sich vorverurteilt. Mit einer möglichen neuerlichen Wiederholung der Stendaler Stadtratswahl befasst sich derzeit das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. dpa/nd
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