Kein Grund zur Beschwerde

Menschengerichtshof in Strasbourg: Auch der NPD stehen in Deutschland alle Klagewege offen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 gegründet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gewährleisten. Es hat schon etwas Befremdliches, wenn ausgerechnet die NPD vor dieses Gericht zieht. Selbst dann noch, wenn es der Nazipartei um vermeintliche Verstöße gegen die eigenen Rechte geht, nicht um die von Flüchtlingen oder anderen benachteiligten Menschengruppen.

Am Donnerstag befand das Gericht in Strasbourg über eine Beschwerde der NPD. Sie werde in Deutschland stigmatisiert, was Benachteiligungen für ihre Mitglieder zur Folge habe, lautete die Klage. Geltend machte die NPD, dass sie von staatlichen Stellen als verfassungswidrig bezeichnet werde. Das beschere ihr konkrete Nachteile und laufe de facto auf ein Parteiverbot hinaus. So seien Mitgliedern der Partei Stellen im öffentlichen Dienst verweigert und sie gehindert worden, bei Wahlen anzutreten. Anderen sei die Eröffnung von Ba...


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