Reiseveranstaltern sind extrem teure Umbuchungen erlaubt
Urteil des Bundesgerichtshofs
Reiseveranstalter dürfen ihren Kunden auch künftig hohe Zusatzkosten in Rechnung stellen, wenn sie deren Pauschalreise auf einen Ersatzteilnehmer umbuchen. Zwei Urlauber, die sich gegen diese Praxis gewehrt hatten, scheiterten in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27. September 2016 (Az. X ZR 107/15 und Az. X ZR 141/15).
Die Veranstalter müssen eine solche Übertragung der Reise auf Angehörige oder Bekannte grundsätzlich ermöglichen, wenn zum Beispiel ein Kunde kurz vorher krank wird. Der verhinderte Urlauber hat laut Gesetz aber die »entstehenden Mehrkosten« zu tragen. In den Fällen vor dem BGH sollten das für eine Reise nach Dubai mindestens knapp 1500 Euro und für eine Thailand-Reise 3300 Euro extra sein.
Die hohen Summen komm...
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