Voller Lohn für Schwangere auch ohne einen Tag Arbeit

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 30. September 2016 (Az. 9 Sa 917/16). Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten setze keine vorherige Arbeitsleistung voraus. Es komme nur auf ein vorliegendes Arbeitsverhältnis und allein aufgrund eines Beschäftigungsverbotes unterbliebene Arbeit an. Der Arbeitgeber ...


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