Urlaubsanspruch nach Tod von Beschäftigten
Bundesarbeitsgericht ruft EuGH an
Konkret geht es um einen Fall aus Nordrhein-Westfalen. Eine Frau fordert dabei vom Arbeitgeber ihres gestorbenen Mannes, ihr seinen noch ausstehenden Urlaubsanspruch auszuzahlen. Sie verlangt gut 3700 Euro nebst Zinsen.
Die Vorinstanzen hatten ihr Recht gegeben und sich dabei auf die bisherige Rechtssprechung der Luxemburger Richter (EuGH-Rechtssache C-118/13) berufen. Diese hatten - entgegen d...
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