Krankenkasse lässt sich zu viel Zeit
Leistungsantrag
Ein gesetzlich krankenversicherter Mann suchte wegen psychischer Probleme eine Therapeutin auf. Sie riet ihm zu einer Langzeittherapie von 25 Sitzungen. Daraufhin beantragte der Mann bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme. Die aber rührte sich nicht. Dabei ist sie verpflichtet, über solche Leistungsanträge innerhalb einer Frist von drei Wochen zu entscheiden...
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