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Bestrittene Nähe

Broschüre von Sachsens DGB über Chemnitzer Naziszene erscheint erst nach Rechtsstreit - mit drei geschwärzten Zeilen und einem eingefügten Blatt

  • Hendrik Lasch, Chemnitz
  • Lesedauer: 3 Min.

Der »Nationalsozialistische Untergrund« (NSU) hat zwar zehn Morde begangen, aber keine Gründungsurkunde hinterlassen. Dieser Umstand hat es – etwas verkürzt formuliert – einem Protagonisten der rechten Szene in Chemnitz erlaubt, die Publikation einer Broschüre zu behindern, die das Hinterland der rechtsterroristischen Zelle in der sächsischen Stadt beleuchten wollte. Erst nach einem 20 Monaten Streit konnte sie jetzt erscheinen: mit drei geschwärzten Zeilen und einem eingefügten Blatt.

Auf diesem Blatt werden die Leser darüber informiert, was im Ergebnis eines Urteils am Oberlandesgericht in Dresden in der Broschüre nicht mehr behauptet werden darf: dass nämlich der Chemnitzer Neonazi Lars Franke »Kontakt zum NSU gehabt« habe. Die Formulierung fand sich in einer 2014 erarbeiteten Neufassung der im Jahr 2011 vom DGB Südwestsachsen erstmals vorgelegten Publikation, zu der es auch eine Internetseite gab. Franke drang auf eine einstweilige Verfügung, unterstützt von Martin Kohlmann, der nicht nur Anwalt ist, sondern auch Chef der Fraktion von »Pro Chemnitz« im Stadtrat. Für die rechte Gruppierung hatte Franke bei der Stadtratswahl 2014 kandidiert.

Der Feldzug gegen die »Schmutzbroschüre«, von der Franke gegenüber DGB-Regionalchef Ralf Hron gesprochen haben soll, hatte Erfolg. Das Landgericht Chemnitz gab der Klage im April 2015 statt – mit einer bemerkenswerten Begründung. Zwar war Franke – wie zahlreiche Mitglieder der Szene in Chemnitz – nach dem Auffliegen des NSU vom Bundeskriminalamt zu seiner Beziehung zu den NSU-Terroristen befragt worden. Er hatte aber angegeben, keinen Kontakt gehabt zu haben, der »über ein Kennen vom Sehen auf Feiern und Grüßen hinausgeht«. Das, so hieß es im Chemnitzer Urteil, »trifft aber auch auf viele andere Bürger zu«. Ihn als Unterstützer rechter Gewalt darzustellen, kränke ihn jedoch »empfindlich in seiner Ehre«. Bei Androhung von 10 000 Euro Ordnungsgeld wurde untersagt, die Broschüre mit der Behauptung weiter zu verbreiten.

Kuriose Züge nahm der Streit in einem Berufungsverfahren an. Im August 2015 bestätigte das OLG, Franke müsse sich keinen Kontakt zum NSU nachsagen lassen – aber die an anderer Stelle in der Broschüre zu findende Behauptung hinnehmen, er sei »mit dem NSU-Trio bekannt« gewesen. Franke will Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe nur 1995 und 1996 begegnet sein – zwei Jahre, bevor diese abtauchten und danach lange Zeit auch in Chemnitz Unterschlupf fanden. Unter Kontakten zum NSU-Trio verstand das Gericht solche zu den »einzelnen Personen, die später den NSU bildeten«; die Formulierung »Kontakt zum NSU« erwecke aber den Eindruck, er sei mit diesem »als terroristischer Organisation« in Berührung gekommen. Das aber sei ihm nicht bewiesen worden.

Klaus Bartl, der für die LINKE im Landtag sitzt und den DGB als Anwalt vertrat, sprach von einem »salomonischen« Urteil, der DGB-Regionalchef Ralf Hron von einer »rein semantischen Frage«. Er ist nach wie vor empört: Es sei ein »absolutes Unding, dass es möglich ist, mit solchen Verfahren die Aufklärung über rechte Strukturen zu behindern«. Nach intensiver Beratung entschloss sich der DGB, die beklagte Passage zu schwärzen. Ab sofort ist die in einer Auflage von 5000 Exemplaren gedruckte Broschüre nun aber erhältlich. Derlei Studien seien wichtig für die politische Aufarbeitung des NSU-Komplexes, betont Susann Rüthrich (SPD), Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Die Broschüre zeige, in welchem Umfeld sich Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe »wie Fische im Wasser« bewegten.

Hron schließt derweil nicht aus, dass es neue Klagen gegen die Publikation gibt. Zudem ist sie kein Einzelfall: Eine Broschüre des Kulturbüros Sachsen über Nazis im Vogtland wurde zwar vor Wochen vorgestellt, wird aber wegen rechtlicher Prüfung weiterhin nicht vertrieben.

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