Steuerermäßigung auch für Notrufsystem in Seniorenanlage

Steuertipps zu den haushaltsnahen Dienstleistungen

Das Spektrum berücksichtigungsfähiger Kosten ist umfangreich und kann auch - wie ein aktuelles Urteil zeigt - Erweiterungen erfahren, die der sich wandelnden Lebensrealität entsprechen.

Aktuelles Urteil im Rahmen des »betreuten Wohnens«

Demnach können auch spezielle Dienstleistungen, die im Rahmen des »betreuten Wohnens« in einer angemieteten Wohnung erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistungen und somit steuermindernd anerkannt werden.

Kurz zusammengefasst ging es im vorliegenden Fall darum, dass das Finanzamt dem Bewohner einer Drei-Zimmer-Wohnung im Rahmen des betreuten Wohnens zwar die Steuerermäßigung in Bezug auf die Aufwendungen für den Hausmeister und die Reinigung, nicht aber die Aufwendungen für einen speziellen Seniorenbetreuungsvertrag anerkennen wollte. Darin verpflichtete sich der Heimbetreiber unter anderem, dem Kläger 24 Stunden pro Tag ein Notrufsystem zur Verfügung zu stellen, einschließlich...


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