Freisprüche in Affäre um herrenlose Häuser teils aufgehoben
Leipziger Landgericht muss die Fälle von drei früheren Rathausmitarbeitern in der sächsischen Messestadt neu verhandeln
Leipzig. Die Affäre um den vorschnellen Verkauf vermeintlich herrenloser Häuser in Leipzig wird erneut das Landgericht in der sächsischen Messestadt beschäftigen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am Mittwoch die Freisprüche dreier früherer Rathausmitarbeiter zum Teil auf. Das Landgericht Leipzig hatte sie 2014 ebenso wie eine mitangeklagte Rechtsanwältin vom Vorwurf der Untreue und des Betrugs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt. (Az.: 5 StR 313/15)
In Leipzig war es nach dem Mauerfall üblich, für angeblich herrenlose Häuse...
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