Doktorhut vom Schmuddelkind

Die Universitäten verlieren ihr exklusives Promotionsrecht. Künftig dürfen auch Fachhochschulen den Doktorgrad verleihen. Vorreiter ist die FH Fulda. Von Manfred Ronzheimer

Was unterscheidet eine Universität von einer Fachhochschule? Ein zentrales Kriterium war bislang die Doktorwürde, die nur an einer Universität erworben werden konnte. Doch diese Bastion akademischer Exzellenz ist nun gefallen. In Hessen wurde erstmals einer Fachhochschule vom Wissenschaftsministerium das Promotionsrecht zuerkannt. Ein weiterer Schritt, nach dem Aufbau der Forschung an Fachhochschulen, zur Annäherung der beiden Hochschularten in Deutschland.

Großer Jubel Anfang Oktober in der osthessischen Bischofsstadt Fulda. »Die Verleihung des eigenständigen Promotionsrechts stellt eine historische Entwicklung dar und dokumentiert einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung unserer Hochschule wie aller hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften«, freute sich der Präsident der Hochschule Fulda, Karim Khakzar. Auch CDU-Wissenschaftsminister Boris Rhein sprach von einem »wissenschaftspolitischen Ereignis, das bundeswei...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -