Händler zur Reparatur verpflichtet
BGH-Urteile stärken Autokäufer
Steht die Sicherheit des Fahrers auf dem Spiel, muss der Autoverkäufer alles tun, um auch ein nur gelegentlich auftretendes Problem zu finden und zu beheben. Andernfalls kann der Käufer den Wagen ohne jede Frist zurückgeben.
Das hat der Bundesgerichtshof am 26. Oktober 2016 (Az. VIII ZR 240/15) entschieden. Auch mit dem zweiten BGH-Urteil (Az. VIII ZR 211/15) stärkten die Karlsruher Richter dem Kunden den Rücken: Demnach dürfen Käufer eines Neuwagens selbst bei einem sehr kleinen Mangel wie einem Lackschaden die Annahme und Bezahlung verweigern.
1. Fall: Kauf eines Gebrauchtwagens
Kurze Zeit nach dem Kauf eines gebrauchten Volvo verklemmte mehrfach das Kupplungspedal. Bei einer Probefahrt des Verkäufers schien dann aber alles in Ordnung zu sein. Er schickte den Kun...
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