Häuslebauer im Glück, doch Eile ist geboten
Baudarlehen
Der Bundesgerichtshof (BGH) überraschte wieder einmal mit einem spektakulären Urteilsspruch (siehe auch Seite 1) - und das erneut zugunsten der Verbraucher. Dagegen ist der Ärger bei den Banken und Bausparkassen unter der Hand groß.
Öffentlich hält man sich dieses Mal zurück, um die Regresswelle, die nun folgen dürfte, nicht extra zu befördern. Eine lange von Finanzdienstleistern geübte Praxis steht nun am Pranger. Zudem drohen Rückzahlungen an Kunden im Milliardenbereich.
Im November hatte der BGH für Beobachter durchaus überraschend entschieden, dass Darlehensgebühren bei Bausparkassen rechtswidrig sind. Sofern damit keine besondere Leistung für den Darlehensnehmer verknüpft ist (Urteil vom 8. November 2016, Az. XI ZR 552/15). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Die Klage war in beiden Vorinstanzen abgewiesen worden. Die von dem Oberlandesgericht zugelassene Revision des Klägers hatte aber Erfolg.
»Viele Verbraucher können dah...
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