Fiskus Lottogewinn verheimlicht
Insolvenzverfahren
Gegen ein älteres Ehepaar, das einen kleinen Gewerbebetrieb geführt hatte, war 2011 das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet worden. Allein dem Finanzamt schuldete es rund 45 000 Euro. Im dritten Jahr der sogenannten »Wohlverhaltensphase« wandten sich die Eheleute ans Finanzamt und beantragten wegen ihrer geringen Altersrente Steuererlass.
Das Insolvenzverfahren belaste sie wirtschaftlich und gesundheitlich schwer, so die Schuldner. Deshalb hätten sich ihre Kinder bereitgefunden, 40 000 Euro zur Verfügung zu stellen. Der Betrag könne gemäß der Konkursquote auf die Gläubiger aufgeteilt werden. Das Finanzamt würde dabei 6000 Euro abbekommen und solle dann bitte die Steuerforderungen für erledigt erklären.
Die Finanzbehörd...
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