Bürger warnen vor Terrorrisiko BER
Behörde glaubt allerdings nicht, dass Attentäter sich an Flugrouten halten würden
Dramatische Musik ertönt im Vorspann. Bilder vom Angriff auf das World Trade Center 2001 und vom Germanwings-Absturz in den französischen Alpen 2015 ploppen auf. Mit einem 15-minütigen Film, der am Dienstag vorgestellt wurde, demonstriert die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI), was für eine gravierende Gefahr durch die Führung der Flugrouten für Berliner Regierungsgebäude bestehe.
Sowohl die Route über den Wannsee als auch die über den Müggelsee führen etwa einen Kilometer am Berliner Regierungsviertel vorbei. Damit würden der Bundestag, das Innenministerium und das Bundeskanzleramt Ziele für Terroristen, wenn sie ein Flugzeug in ihre Gewalt brächten. Manfred Kurz von der FBI erklärte auf einer Pressekonferenz am Dienstag, dass man die relevanten Stellen angefragt, aber keine Antwort bekommen habe, wie das Terrorrisiko bei der Flugroutenwahl berücksichtigt worden sei.
Das Bedrohungsszenario der Bürgerinitiative sieht so aus: Ein Flugzeug startet auf dem Airport BER über die Müggelseeroute. Von hier braucht es fünf Minuten bis zum Regierungsviertel. Würde ein Kidnapper kurz nach dem Start das Flugzeug unter seine Kontrolle bringen, wäre eine Evakuierung von Regierungsgebäuden nicht mehr möglich.
Bereits im Bezug auf den Forschungsreaktor des Helmholtzzentrums zwischen Wannsee und Griebnitzsee hatte das Berliner Oberverwaltungsgericht 2013 bemängelt, dass es keine aktuelle Risikoabwägung für den Fall eines Flugzeugabsturzes über dem Reaktor gebe und damit die Wannseeroute in Frage gestellt. Sollte das im Bezug auf Berliner Regierungsgebäude ähnlich sein?
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hält sich bedeckt. Nach Einschätzung von Sprecherin Kerstin Weber genieße Priorität, dass der Flugbetrieb »sicher, geordnet und flüssig« ablaufe. Im Übrigen gehe sie davon aus, dass für potenzielle Attentäter andere Aspekte wichtiger seien. Da diese auch beispielsweise ein Flugzeug aus Leipzig kapern können, habe »ein Flugverfahren selbst keinen Einfluss zur Minimierung von Terrorrisiken«. Flugrouten können rechtlich gesehen auch dann festgelegt werden, wenn ihre Nutzung mit Gefahren für die öffentliche Sicherheit, wie Terrorismus, verbunden ist, so besagt es das Luftverkehrsgesetz. Allerdings muss die Behörde trotzdem eine »Abwägung« in Bezug auf die Terrorgefahr vornehmen. Das bestätigte auch das Bundesverwaltungsgericht im oben angesprochenen Verfahren.
Die ehemalige Abgeordnete Jutta Matuschek (LINKE), die Mitglied des BER-Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus war, hält die Spekulationen der Bürgerinitiative allerdings für »Panikmache«. Sie geht davon aus, dass »auch die Gefahr von Terroranschlägen und Abstürzen über bewohntem Gebiet ausführlich untersucht« worden sei. Es wäre andersherum gerade ein Grund gewesen, die Müggelseeroute zu bevorzugen, weil ein »Absturz über einem See vermutlich weniger Opfer verursachen würde, als ein Absturz über Stadtgebiet«.
Herbert Behrens, Obmann der Linksfraktion im Verkehrsausschuss des Bundestages, hält zwar die Sorge für berechtigt, dass durch entführte Passagierflugzeuge schwerster Schaden angerichtet werden könne, sieht aber die entscheidenden Gefahren woanders. »Terrorgefahr wird man luftverkehrsrechtlich nicht bannen können, denn Attentäter werden sich nicht an das Luftverkehrsgesetz halten«, sagt er. »Lärm und Feinstaub als Grundprobleme des Luftverkehrs sollten daher im Fokus der politischen Debatte stehen, denn hier werden täglich Tausende Betroffene erheblichen Gefahren ausgesetzt.«
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