Urteil: Vergleich von »Asylanten« mit Hunden ist Volksverhetzung

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Wunsiedel. Ein Ladeninhaber, der in seinem Schaufenster ein Schild mit dem Satz »Asylanten müssen draußen bleiben« und dem Bild eines Hundes aufgestellt hatte, ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden. »Der Knackpunkt ist der Hund«, sagte Richter Roland Kastner vom Amtsgericht Wunsiedel am Donnerstag. Er schloss sich damit der Meinung des Staatsanwalts an. Dieser hatte argumentiert, dass das Schild eine Bevölkerungsgruppe mit Tieren gleichsetze, die als so unrein gelten, dass sie etwa Lebensmittelläden nicht betreten dürfen. Der Angeklagte erhielt deshalb eine Verwarnung und muss 1800 Euro an zwei Kindergärten zahlen. Erfüllt der 54-Jährige die Auflage nicht, wird eine Strafe von 4950 Euro fällig. Der Staatsanwalt hatte für den Ladeninhaber aus dem oberfränkischen Selb wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 6600 Euro gefordert. Der Anwalt des selbstständigen Handelsvertreters hingegen verwies auf den Schutz der Meinungsfreiheit und verlangte Freispruch. Sein Mandant habe keine Gruppe böswillig herabsetzen wollen, argumentierte er. Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung sind die möglichen Folgen, wie Richter Kastner erläuterte. »Ihr Verhalten muss geeignet gewesen sein, die Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen«, sagte Kastner zu dem 54-Jährigen. Das sei der Fall gewesen. dpa/nd

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