Tätersuche unter Armen
Jobcenter dürfen bei Betrugsverdacht Polizei spielen
Offiziell heißt die Ermittlungsstelle der Jobcenter in erstklassigem Amtsdeutsch »Bearbeitungsstelle Ordnungswidrigkeiten«, kurz OWI. Diese Stelle gibt es laut Bundesagentur für Arbeit bereits seit 1968. Bekannt geworden ist sie kürzlich durch eine Gesetzesänderung, nach der Ermittlungen der OWI auch dann möglich sind, wenn ein Antragsteller bereits beim Erstantrag auf Hartz IV falsche oder keine Angaben zu einem der vielen abgefragten Sachverhalte macht.
Interessant an der Bearbeitungsstelle ist: Sie hat laut Sozialgesetzbuch II »weitgehend dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten«. Das heißt: Die Ermittler der OWI dürfen im Verdachtsfall ein Bußgeldverfahren einleiten, gegen Erwerbslose oder bei Aufstockern auch gegen Arbeitgeber. Das genaue Prozedere kann man in der 75-seitigen Fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit nachlesen, die der Jurist und Gründer des Erwerbslose...
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