Fahrtkosten des Vermieters zur Wohnung nicht verschenken

Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hin und rät allen Vermietern, die Sache zu prüfen. Denn auch wer seine Steuererklärung bereits fristgerecht zum 31. Mai 2016 abgegeben hat, kann vergessene Werbungskosten noch nachreichen.

»Verzichten Sie gerade dann nicht darauf, wenn Ihr vermietetes Objekt weiter entfernt von Ihrem Wohnort liegt«, so der WiE-Steuerexperte Helmut Bischoff. Wer beispielsweise dreimal im Jahr zu seiner Wohnung in der 500 km entfernten Stadt hin und zurück gefahren ist, kann 3000 x 0,30 Euro absetzen und je nach persönlichem Steuersatz bis zu 378 Euro Steuern sparen.

Um als Werbungskosten anerkannt zu werden, müssen solche Fahrten im Zusammenhang mit der Besichtigung oder Erha...


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