Klage auf Lohnzahlung vom Minister

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Potsdam. Eine ehemalige Mitarbeiterin hat Justizminister Stefan Ludwig (LINKE) auf Zahlung von ausstehendem Lohn für drei Monate verklagt. Laut »Märkische Allgemeine Zeitung« (MAZ) war die Frau zwei Jahre lang als persönliche Mitarbeiterin des Landtagsabgeordneten Ludwig beschäftigt. Ludwig hatte ihr gekündigt, nachdem er im Frühjahr kurzfristig Justizminister geworden war. Allerdings steht der Frau noch Gehalt für drei Monate zu. Ludwig sieht dafür den Landtag in der Pflicht. »Der Landtag verweigert die Zahlung seit Juli mit wechselnden Begründungen«, sagte Ludwig am Montag. Die Angelegenheit soll am Freitag vor dem Arbeitsgericht Cottbus verhandelt werden.

Die Landtagsverwaltung verweist auf das Abgeordnetengesetz. Arbeitgeber sei stets der Abgeordnete, der sich das Gehalt für eine Mitarbeiterstelle vom Landtag erstatten lassen könne, erklärte die Verwaltung. Dieser Anspruch ende jedoch mit dem Monat, in dem ein Angeordneter sein Mandat abgebe. Gemäß den Vorgaben seiner Partei zur Trennung von Amt und Mandat hatte Ludwig seinen Landtagssitz im Juni aufgegeben. Danach sei der Minister selbst für die Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag verantwortlich, argumentiert die Verwaltung. Das sieht Ludwig anders. Er bedauert, der Frau das Geld nicht auslegen zu können. Denn er persönlich könne die Summe dann vom Landtag nicht einfordern. Die Frau müsse den Landtag selbst verklagen. dpa/nd

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