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Richter bestätigen Urteil gegen Schweinezüchter

  • Lesedauer: 1 Min.

Leipzig. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt gegen einen Betrieb des umstrittenen Schweinzüchters Adrianus Straathof ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Eine Anordnung des Landkreises Jerichower Land, wonach Schweinen mehr Platz zur Verfügung gestellt werden müsse, ist damit rechtmäßig. Die Kreistierärzte hatten die Enge der sogenannten Kastenstände moniert, in denen die Schweine untergebracht waren. In einem weiteren Verfahren hatte das Oberverwaltungsgericht vor zwei Wochen das Berufsverbot gegen Straathof bestätigt. Straathof war die Tierhaltung in Sachsen-Anhalt 2014 nach mehreren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz untersagt worden. Straathof ist einer der größten Schweinezüchter Europas. dpa/nd

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