Odyssee endet nach der Flucht nicht
Oberverwaltungsgericht bestätigt Praxis des Bundesamtes für Migration: Subsidiärer Schutz reicht danach aus
Der Schutzstatus syrischer Flüchtlinge bleibt umstritten, auch nach einer Entscheidung des Schleswiger Oberverwaltungsgerichts vom Mittwoch. Dieses bestätigte die seit März gängige Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass nicht jede Rückkehr nach Syrien zur bedrohlichen Situation für Betroffene führt. Vor dem 3. Senat des Schleswiger OVG wurde der Fall einer 33-jährigen Syrerin verhandelt, die inzwischen in Dithmarschen an der Westküste Schleswig-Holsteins lebt, allerdings getrennt von Ehemann und Kindern. Das BAMF hatte ihr nur subsidiären Schutz zuerkannt, das Verwaltungsgericht in Schleswig gewährte ihr dagegen den höherwertigen Schutzstatus, wogegen das BAMF in Berufung ging. Zweieinhalb Stunden wurde die Mutter von vier Kindern noch einmal nach ihren persönlichen Fluchtgründen befragt. Diese hätten das Gericht nicht überzeugt, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung, weshalb man der Berufung der Bu...
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