Biologischer Vater hat Recht auf Umgang mit seinem Kind

Bundesgerichtshof stärkte die Rechte biologischer Väter

So urteilte der Bundesgerichtshof (Az. XII ZB 280/15) in einem am 3. November 2016 veröffentlichten Beschluss. Nur wenn dieser Umgang nicht dem Kindeswohl dient, könnten Begegnungen eingeschränkt werden.

Damit erzielte ein aus Nigeria stammender und 2003 nach Deutschland eingereister Flüchtling vor dem BGH einen Teilerfolg. Der mittlerweile in Spanien lebende Mann war eine Beziehung zu einer verheirateten Frau eingegangen. Der Ehemann duldete das Verhältnis. Doch als die Frau Ende 2005 von dem Mann Zwillinge bekam, kehrte sie zum Ehemann zurück. Weil das Paar verheiratet ist, gilt automatisch der Ehemann als rechtlicher Vater der Kinder.

Die Eheleute verweigerten jeglichen Umgang der Kinder mit ihrem leibli...


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