Waffenverbot für sogenannte Reichsbürger

Justizminister Maas ruft nach Verfassungsschutz

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Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will im Kampf gegen Extremisten auch die sogenannten Reichsbürger strenger überwachen lassen. In der ARD-Sendung »Bericht aus Berlin« schlug er am Wochenende vor, den Verfassungsschutz einzuschalten, wenn Personen aus dieser extremistischen Szene einen Waffenschein beantragen. Die Reichsbürger lehnen die Bundesrepublik als Staat ab und verweigern - so sie ihnen nicht ins Konzept passt - die Zusammenarbeit mit Behörden. Mitte Oktober hatte ein Anhänger der Rechtsaußenbewegung in Bayern einen Polizisten erschossen und Kollegen verwundet. Danach war aus mehreren Bundesländern der Alarmruf gekommen, sogar Polizisten hätten sich mit der Bewegung gemein gemacht.

In der Union gibt es Widerstand gegen eine Verschärfung des Waffenrechts. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer (CSU), betont, man dürfe nicht Hunderttausende Schützen und Jäger unter Generalverdacht stellen. Dagegen stößt der Vorschlag des Justizministers bei den Chefs der wichtigsten Sicherheitsbehörden auf Zustimmung. Aus der Führungsetage des Bundeskriminalamtes (BKA) beispielsweise hört man, dass die Politik Reichsbürger viel zu lange und zu unrecht als »Spinner« abgetan hat.

Doch mit dem Vorschlag ist es nicht getan. Er kann schon daran scheitern, dass Waffenbesitzkarten dezentral von den jeweils zuständige Landratsämtern ausgegeben werden. Sie haben über die Zuverlässigkeit des Antragstellers zu befinden. Eine Regelabfrage via Geheimdienst muss sich erst einspielen. Was aber weiß der Verfassungsschutz, der es selbst nicht für nötig befand, Reichsbürger unter Beobachtung zu nehmen, über die Aktivitäten der Antragsteller? Und wie kann es gelingen, alle Reichsbürger, die bereits im Besitz von Waffen sind, von diesen zu trennen? Und was geschieht, wenn die Besitzer gegen den Entzug des Waffenscheines klagen? Es gibt unter anderem aus Thüringen Beispiele dafür, dass Gerichte die Aberkennung des Waffenscheines gegenüber Reichsbürgern aufheben. hei

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