Polizist weiß nicht mehr, wie Domscheit-Berg ihn verletzte

Prozess gegen die LINKE-Bundestagskandidatin ist vertagt / Zeugen verstricken sich in widersprüchliche Aussagen

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 4 Min.

Bereitschaftspolizist A., Mitte 20, forscher Auftritt, hatte fast einen Schock, als Anke Domscheit-Berg ihn attackierte: Mit dem Strunk eines Blumenstraußes, den sie im Sommer 2015 aus Mitgefühl für ertrunkene Flüchtlinge auf einer Kundgebung vor dem Reichstagsgebäude mit sich trug, habe sie ihm hinter das Visier seines Helmes gestochert. »Das hätte auch schlimmer ausgehen können«, sagt A. am Montag vor Gericht. Sein Auge sei in Gefahr gewesen.

Warum hat A. die Angreiferin nicht festgenommen? Das habe er erwogen, doch ging es nicht in dieser Situation. Und warum nicht nach der Kundgebung? Zwei Stunden nach dem angeblichen Vorfall stand die Angeklagte mit dem knallroten Filzhut, an den sich A. so deutlich erinnert, eine ganze Weile wie auf dem Präsentierteller vor der Polizeikette, die sich vor dem Bundestag aufgebaut hatte. Sie twitterte sogar ein Foto davon, das sie am Montag der Richterin vorlegt. Da habe er sie wohl nicht gesehen, sagt A.

Ist es nicht üblicherweise so, dass die Polizei bei solchen Einsätzen Beobachtungen über aggressive und gewalttätige Demonstranten sammelt, um nach dem Aufzug zuzugreifen? Offenbar nicht an diesem Tag. Und über Funk sei er nur mit der eigenen Gruppe verbunden und nicht mit anderen Einsatzkräften, sagt A.

Auch andere Aussagen von A. sind inkonsistent. Anfangs sagt er, beim Eingreifen seiner Gruppe habe sich auf der Wiese vor dem Reichstag eine »gewalttätige Menschenmenge« befunden. Als die Verteidigung ein Video vorlegt, das das Gegenteil zeigt, revidiert sich der Zeuge flugs. »Augenscheinlich« sei die Menge doch nicht gewalttätig gewesen. Das müsse sich bei ihm später so zurechtgerüttelt haben. Er stehe aber auch mächtig unter Druck!

Krass widersprüchlich sind sogar die Einlassungen zur Beschuldigung. Anfangs klingt A., als habe ihn Domscheit-Berg schon vor der Sache mit dem Blumenstrauß »getreten und geschlagen«. Fünf Minuten später war das mit dem Schlagen jemand anders. Im Strafbefehl ist auch von einem Tritt keine Rede. Es geht vor allem um den Blumenstraußangriff. Auch da passt einiges nicht: In der Anzeige, die zu dem von Domscheit-Berg nicht akzeptierten Strafbefehl führte, um den nun verhandelt wird, verletzt ihn der Blumenstrauß am Hals. Vor Gericht ist es die Wange, die Staatsanwältin spricht von »Schürfwunden im Gesicht«. Zu rekonstruieren ist es nicht, denn die Verletzung ist nicht dokumentiert. Wie aber kommt es zu dem Widerspruch?

»Wahrscheinlich« hat ihn der Anzeigenschreiber »falsch verstanden«, sagt A. Hat dieser ihn denn persönlich befragt? »Wahrscheinlich«. A. sagt ziemlich oft »wahrscheinlich«, als es konkret wird, etwa ein Dutzend Mal. Er klingt gereizt – als sei es letztlich wurscht, was genau passierte.

Wie steht es um den zweiten Vorwurf? Laut Anklage hat Domscheit-Berg einer Polizistin den Fingernagel in die Hand »gerammt«, als beide an jenem Blumenstrauß zerrten, den die Beamtin ihr entreißen wollte. Die Sache ist freilich auch nicht sehr klar. Wieder gibt es keine Dokumentation der Verletzung. Zwischen den beiden, so die Zeugin, sei die Sicht versperrt gewesen. Doch als sie den Schmerz fühlte, habe sie »um die Ecke geschaut«: Es sei Domscheit-Bergs Hand gewesen. Ob die rechte oder linke, weiß sie nicht. Domscheit-Berg hat an dem Strauß gezogen. Doch gekniffen habe sie nicht.

Dazu kann auch der dritte Polizeizeuge nichts beitragen. Das habe er nicht gesehen. Er habe aber beobachtet, wie Domscheit-Berg jener Polizistin »den Arm verdreht«, habe, als beide an den Blumen zerrten. Das ist nun wieder ein neuer Punkt.

Der Zeuge filmte für die Polizei. Domscheit-Berg hielt jenen Strauß in die Höhe. »Mehrfach« habe sie ihn gegen die Kamera »geschlagen«, so der Zeuge. Die Angeklagte bestreitet das. Ihr sei mehrfach von hinten auf den Arm mit dem Strauß geschlagen worden, so dass er nach unten fiel. Hat der Polizist, das Auge am Sucher, dies als Schlagbewegung gedeutet? Aus den Aufnahmen geht für die Verteidigung nicht hervor, ob der Strauß aktiv gegen die Kamera geführt wird. Doch behauptet die Fingernagelzeugin dies.

Zur Anzeige kam es im Nachhinein. Domscheit-Berg hatte öffentlich über »Polizeigewalt« geklagt. Da habe man sie erkannt, so die Zeugen übereinstimmend. Die angeblich Gekniffene sagt im Verlauf ihrer Aussage, an manche Personen »erinnere ich mich, weil sie so dreist sind«. Das ist aber nicht verboten.

Das Ende des Verhandlungstags entspricht seinem teils absurden Verlauf: Der Gerichtsschreiber hat Feierabend und geht irgendwann einfach, die genervte Richterin übernimmt das Protokoll. Dann hat sie keine Lust mehr und vertagt das Ganze. Später schreibt die »Berliner Morgenpost«, die Zeugen hätten »überzeugend, schlüssig und damit durchaus glaubwürdig« ausgesagt.

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