Rolle zurück beim Dragoner-Areal

Verkauf an Privatinvestor durch den Bund wird rückabgewickelt / Initiative fordert »modellhafte Entwicklung«

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Das Dragoner-Areal bleibt vorerst in Bundeshand. Der Vorstand der zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat am 17. November mit Schreiben an den Notar das nach dem Kaufvertrag zustehende Rücktrittsrecht ausgeübt, teilte das Bundesfinanzministerium auf nd-Anfrage mit. Da Berlin eine Zusammenarbeit mit dem Investor endgültig abgelehnt habe, »besteht für den Vertrag keine Realisierungsoption mehr«, heißt es weiter.

»Das wurde ja auch Zeit«, kommentiert Enrico Schönberg vom Bündnis »Stadt von Unten«, dass sich seit langem für sozial ausgewogene Entwicklung des fast fünf Hektar großen Geländes einsetzt. Bei dem im Februar 2015 eingefädelten Verkauf für 36 Millionen Euro an einen österreichis...


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