Die Neuregelungen zur Teilhabe

Künftig soll ein einziger Antrag das vollständige Prüf- und Entscheidungsverfahren auslösen, nach dem Ämter und Stellen dann gemeinsam einen Teilhabeplan erstellen.

Empfänger von Eingliederungshilfe dürfen 27 600 Euro Vermögen ab 2017, 50 000 Euro Vermögen ab 2020 ohne Anrechnung behal...


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