NSA-Affäre: Wikileaks veröffentlicht geheime Dokumente

Union und SPD wollen offenbar Beschwerde gegen Urteil zu Snowden-Vernehmung einreichen / Bundestags-Untersuchungsausschuss vertagt Entscheidung zu Ladung Snowdens erneut

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Berlin. Die Enthüllungsplattform Wikileaks hat am Donnerstag Unterlagen zur Zusammenarbeit deutscher Geheimdienste mit dem US-Auslandsgeheimdienst NSA veröffentlicht. Es handelt sich nach Wikileaks-Angaben um 2420 Dokumente mit einem Umfang von 90 Gigabytes, die der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages »im Rahmen von Anfragen der Ausschussmitglieder an die Dienste« bereits vergangenes Jahr erhalten hat. Der Ausschuss vertagte eine Entscheidung zur Ladung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden erneut.

Neben Auskünften seien auch schriftliche Korrespondenz zwischen dem Bundeskanzleramt, den Diensten und Ausschussmitgliedern sowie Hintergrundberichterstattung aus verschiedenen Medien enthalten, die offenbar teilweise als Anstoß für weitere Anfragen gedient hätten, erklärte Wikileaks. Die Plattform listet 125 Dokumente des Bundesnachrichtendienstes (BND) auf sowie 33 Dokumente des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und 72 weitere des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf.

Die Unterlagen böten nicht nur einen detaillierten Einblick in die Arbeit dieser Behörden, sondern auch in die »Taktiken der Nachrichtendienste im Rahmen der parlamentarischen Untersuchung«, erklärte Wikileaks. So dokumentiere ein BND-Papier die Vorbereitungen für das Sammeln interner Informationen über private US-Firmen, die im deutschen Sicherheitssektor arbeiten.

Außerdem gäben die nun enthüllten Dokumente Einblick in die Vorgänge im Ausschuss selbst, hieß es weiter. Aus Teilantworten und Klauseln gehe hervor, »mit welchen Arbeitserschwernissen die beteiligten Abgeordneten konfrontiert sind«. Die Antworten der Zuständigen im BND seien »oft ausweichend« gewesen.

Auf Grundlage der nun veröffentlichten Dokumente warf Wikileaks den deutschen Diensten vor, dass sie »an ihren eigenen Dienstherren vorbeiarbeiteten«. So seien bei einem Audit-Besuch der bundesdeutschen Datenschutzbehörde beim BND dem Prüfer seitens des BND schriftliche Vermerke vorenthalten und erst freigegeben worden, nachdem sie durch den BND selbst geprüft worden seien.

Koalitionsparteien wollen Informanten nicht in Deutschland befragen

Der Bundestagsausschuss entschied am Donnerstag bei einer Beratungssitzung erneut, über eine Aufforderung an die Bundesregierung zur Ladung Snowdens nicht zu entscheiden. Hintergrund der Beratung war die kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), dass der Ausschuss Anspruch auf eine Vorladung Snowdens habe. Deshalb dringt die Opposition darauf, Snowden nunmehr zu laden. Dafür muss der Ausschuss beschließen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, die Voraussetzungen für die Anhörung Snowdens zu schaffen.

Die Vertreter der großen Koalition wollten aber Beschwerde gegen die BGH-Entscheidung einlegen, deshalb sei der Punkt erneut vertagt worden, hieß es aus der Koalition. Das Thema war bereits vor einer Woche von der Tagesordnung des Ausschusses genommen worden. Mit der erneuten Verschiebung missachte die Koalition den BGH-Beschluss, kritisierte die LINKEN-Vertreterin Martina Renner.

Wikileaks-Gründer Julian Assange warf dem Untersuchungsausschuss am Donnerstag vor, er sei »zu feige«, eine Zeugenaussage Snowdens zu ermöglichen. Das Problem einer Einreise Snowdens besteht darin, dass Deutschland verpflichtet sein könnte, ihn an die USA auszuliefern, wo er strafrechtlich verfolgt wird.

Mit dem im März 2014 eingesetzten NSA-Untersuchungsausschuss hatte der Bundestag auf die Enthüllungen des früheren Geheimdienstmitarbeiters zu den massiven Spähprogrammen der NSA reagiert. Dabei soll geklärt werden, inwieweit Bürger und Politiker in Deutschland von der NSA und verbündeten Geheimdiensten ausspioniert wurden. Agenturen/nd

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