LINKE: Wenn Atomlobby Geld bekommt, muss sie auch zahlen
Energiekonzernen steht nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts »angemessene« Entschädigung zu / Hohe Zahlungen für Atomausstieg möglich
Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass den klagenden Energiekonzernen Eon, RWE und Vattenfall wegen des beschleunigten Atomausstiegs 2011 eine »angemessene« Entschädigung zusteht. In ihrem Urteil erklärten die Karlsruher RichterInnen, die Konzerne müssten für Reststrommengen entschädigt werden, die ihren Meilern beim ersten Atomausstiegsbeschluss im Jahr 2002 zunächst zugeteilt und 2011 wieder gestrichen worden waren. Auch für Investitionen, die während der zwischenzeitlich beschlossenen Laufzeitverlängerung getätigt wurden, werden laut Urteil unter Umständen Entschädigungen fällig. Nach der Kernkraftschmelze im japanischen Fukushima hatte die damalige Bundesregierung Laufzeitverlängerungen für 17 deutsche Kernkraftwerke zurückgenommen.
Umweltorganisationen und PolitikerInnen reagierten positiv auf die grundlegende Feststellung der Verfassungskonformität des »Atomausstiegs«, kritisierten jedoch die ...
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