Übersehene Risiken

Bayerisches Verwaltungsgericht schätzt Gefahr für syrische Rückkehrer gering ein

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Ansbach. Im Streit um den häufig nur eingeschränkten Schutzstatus syrischer Kriegsflüchtlinge kann das Bundesamt für Migration für Flüchtlinge (BAMF) möglicherweise auch mit der Unterstützung oberster bayerischer Verwaltungsrichter rechnen. Dies zeichnete sich am Dienstag bei einer Berufungsverhandlung über vier Präzedenzfälle vor der Ansbacher Außenstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ab. In der Frage »Wie viel Schutz genießen syrische Kriegsflüchtlinge?« hatte sich bereits im November das Oberverwaltungsgericht Schleswig hinter das BAMF gestellt.

Bei der Ansbacher Berufungsverhandlung vertrat der zuständige VGH-Senat die Auffassung, syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen drohe bei der Rückkehr in ihr Heimatland nicht zwangsläufig eine Verfolgung durch die dortigen Behörden. Wenn die Flüchtlinge bei der Einreise in Syrien verfolgt würden, dann meist aus anderen Gründen, betonte der Senatsvorsitzende Jürgen Wünschmann.

Eine Festnahme droht nach der VGH-Einschätzung zurückkehrenden Flüchtlingen in Syrien nur dann, wenn sie etwa früher dort in Haft saßen, sich in Deutschland politisch engagiert hätten, mit falscher Identität ausgereist oder staatenlose Kurden seien, sagte Wünschmann. »Da sind immer Dinge dazu gekommen.«

Der Richter räumte allerdings ein, dass eine genaue Einschätzung nicht leicht sei. Es gebe zwar neuere Auskünfte zur Risikolage für rückkehrende Flüchtlinge in Syrien. »Aber daraus ein eindeutiges Bild zu entnehmen, ist schwierig«, räumte der Senatsvorsitzende ein. Mit einem Urteil, das höchstwahrscheinlich wegweisend für ähnlich gelagerte Fälle in Bayern sein dürfte, wird erst in ein paar Tagen gerechnet. Derzeit sind beim VGH noch weitere 540 ähnliche Fälle anhängig. dpa/nd

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