Trostpflaster für die Atomlobby

Karlsruhe bestätigt Ausstieg, fordert aber vom Gesetzgeber Ausgleich für Konzerne

Berlin. Drei AKW-Betreiber sind mit ihrer Klage gegen den Atomausstieg vor dem Bundesverfassungsgericht weitgehend durchgefallen. Die Atomnovelle von 2011 sei »im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar«, urteilten die Richter am Dienstag in Karlsruhe. Allerdings gebe es »in Randbereichen« Defizite. Der Gesetzgeber müsse bis Mitte 2018 eine Neuregelung schaffen. Karlsruhe geht davon aus, dass zwei Konzerne, RWE und Vattenfall, wegen nicht nutzbarer Reststrommengen eine »angemessene Entschädigung« zustehe. Der Ausgleich muss nicht ...


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