Gericht untersagt pauschale Nacktuntersuchungen
Karlsruhe. Strafgefangene dürfen vor Besuchen nicht pauschal nach einer festgelegten Stichprobe komplett durchsucht werden. Entsprechende Anordnungen müssten auch Ausnahmen vorsehen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. So könne von einer Nacktdurchsuchung abgesehen werden, wenn »die Gefahr des Missbrauchs fernliegt«, stellten die Karlsruher Richter klar. Konkret ging es um einen Strafgefangenen, der wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Straubing verbüßt. Als der Gefangene am 17. Mai 2015 Besuch von seiner Familie erhielt, musste er sich zuvor nackt ausziehen und sich am ganzen Körper durchsuchen lassen. Begründet wurde das Vorgehen mit dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, in der pauschalen stichprobenartigen Durchsuchung wurde das Persönlichkeitsrecht des Straftäters verletzt. epd/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.