Rundfunkbeiträge auch für Firmen fällig

Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

Leipzig. Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch Klagen der Einzelhandelskette Netto und des Autovermieters Sixt gegen die Beitragserhebung zurück. Bereits im März hatten die obersten deutschen Verwaltungsrichter über die Klagen mehrerer privater Beitragszahler verhandelt und geurteilt, dass das 2013 eingeführ...


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