Lasche Überwachung

Viele Privatschulen in Deutschland schotten sich sozial ab - und missachten damit die Vorgaben des Grundgesetzes. Die Kontrollen der Bundesländer sind unzureichend. Von Thomas Gesterkamp

Die Freie Waldorfschule in Berlin-Kreuzberg ist eine angesehene pädagogische Einrichtung, aber auch eine teure Angelegenheit. Bis zu 730 Euro pro Kind müssen die Eltern je nach Verdienst monatlich zahlen. Der Mindestsatz beim Schulgeld beträgt immer noch 110 Euro - in einem Wohnumfeld, in dem mehr als vierzig Prozent der unter 15-Jährigen staatliche Transfers erhalten.

Für Marcel Helbig und Michael Wrase vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) sind solche Beispiele eine »verfassungswidrige Praxis«. Das Erheben von Schulgebühren setzt ihrer Ansicht nach eine Einkommensstaffelung nach unten bis hin zur vollständigen Befreiung »zwingend voraus«; alles andere sei »soziale Ausgrenzung«. Die Forscher verweisen auf das sogenannte »Sonderungsverbot« in Artikel 7, Absatz 4 des Grundgesetzes: Danach dürfen Privatschulen nur genehmigt werden, »wenn eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird«.

Die zuständ...


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