CSU schreibt bayerische Einheitskultur vor

Umstrittenes Integrationsgesetz wurde nach Dauerdebatte im Landtag verabschiedet und konstruiert deutsche Identitäten

  • Rudolf Stumberger
  • Lesedauer: 3 Min.

Mehr als 15 Stunden dauerte die Marathon-Debatte im bayerischen Landtag, bis am frühen Freitagmorgen um fünf Uhr das von der Staatsregierung auf den Weg gebrachte umstrittene Integrationsgesetz mit CSU-Mehrheit verabschiedet wurde. Darin ist eine »bayerische Identität« und »Leitkultur« vorgeschrieben. Denn diejenigen, »die in unser Land kommen«, müssten sich an die herrschende Lebensart anpassen, nicht umgekehrt, so der CSU-Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer. Dagegen kritisierte Markus Rinderspacher, Fraktionschef der SPD, die CSU wolle eine »Einheitskultur« und »diesem Land einen streng rechts gescheitelten Haarschnitt verordnen«. Das Gesetz, das ab Januar in Kraft treten soll, stößt auf massive Kritik der Opposition, Kirchen, Gewerkschaften und Verbände.

Hätte es ein derartiges Gesetz in den USA gegeben, Oskar Maria Graf wäre als unverbesserlicher Integrationsverweigerer dagestanden. Der vor den Nazis nach New York geflüchtete bayerische Schriftsteller weigerte sich Zeit seines Lebens standhaft, die englische Sprache zu erlernen, grantelte stattdessen auf Bayerisch an seinem von ihm gegründeten Emigranten-Stammtisch. Niemand forderte von ihm das Bekenntnis zur amerikanischen Leitkultur, verpasste ihm zwangsweise einen Sprachkurs oder beurteilte ihn nach Kriterien der Nützlichkeit für die amerikanische Wirtschaft.

Anders jetzt in Bayern. Das neue Gesetz ist eine Art kulturfundamentalistischer Katalog, in den die CSU ihre Vorstellung von Welt und Bayern eingeschrieben hat - und er gilt nicht nur für CSU-Mitglieder, sondern vor allem für Flüchtlinge, aber auch sonstige Deutsche. Unverkennbar ist dabei die Orientierung an dem Disziplinierungsgesetz Hartz IV: Auch bei der »Integration« solle »gefördert« und »gefordert« werden, und wer sich dem widersetzte, dem drohen eben Sanktionen. So soll zum Beispiel, wer nicht fleißig genug Deutsch lernt, zur »angemessenen Erstattung von Förderkosten verpflichtet werden«. Mit Geldbuße kann folglich belegt werden, »wer entgegen einer vollziehbaren Anordnung nicht an dem Grundkurs Rechts- und Werteordnung teilnimmt oder dessen Durchführung behindert«. Wer dazu aufruft, die geltende verfassungsmäßige Ordnung zu missachten, kann künftig mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden. Insgesamt, so das Gesetz, gehe es um den Schutz der »Leitkultur«. Man könnte also auch von einem Leitkulturschutzgesetz sprechen, wobei diese Leitkultur nur sehr allgemein definiert ist: »Das lange geschichtliche Ringen unserer Nation und unseres ganzen Kontinents um Einheit, Frieden und Freiheit verpflichtet auf das errungene gesamteuropäische Erbe und das Ziel eines gemeinsamen europäischen Weges.«

Die Kritik an dem Gesetz kommt aus vielen Reihen. »Es ist ein Ausgrenzungsgesetz, kein Integrationsgesetz«, beklagt zum Beispiel der Bayerische Flüchtlingsrat. Neben vielen einzelnen Kritikpunkten weise insbesondere die unscharfe Rede von einer Leitkultur in die falsche Richtung. Das Gesetz spreche von einem fiktiven bayerischem Kollektiv, das in seiner durch Werte und Tradition geprägten Leitkultur seine Identität finde. »Zu dieser Gemeinschaft haben nur ausgewählte Personen Zutritt. Alle anderen müssen draußen bleiben, egal wie lange sie trotz unterstellter geringer Bleibeperspektive schon hier leben«, so der Flüchtlingsrat. Vertreter der Katholischen Kirche sprechen hinsichtlich der Leitkultur von einem »einseitigen« Integrationsbegriff und der bayerische DGB-Chef Matthias Jena weiß nicht, was damit gemeint sein soll. Für Rinderspacher ist dies ein »politischer Kampfbegriff«, Bayern sei sehr viel mehr als »Glockengeläut, Böllerschüsse und Leberkässemmel«. Margarete Bause, Fraktionschefin der Grünen, sieht den »Leitkult der CSU« aus der »Mottenkiste der Vergangenheit« kommen. Nur das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung seien die Wertebasis für Migranten. Die SPD will wegen des Gesetzes den bayerischen Verfassungsgerichtshof anrufen.

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