Eine Biotonne ist Pflicht
Immobilienbesitz und Müllabfuhr
Ein Hauseigentümer legte sich mit dem Landkreis an, der von ihm 228 Euro Abfallentsorgungsgebühr für das Jahr 2015 verlangte. Der Betrag enthielt knapp 30 Euro Gebühr für die Biomüllabfuhr. Diese Gebühr wollte der Hauseigentümer nicht zahlen: Die Familie verwandle Bioabfälle grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück in Kompost. Man benötige daher die 80-Liter-Biotonne nicht.
Beim Verwaltungsgericht (VG) Neustadt (4 K 12/16.NW) verlor der »Kompostierer« den Prozess g...
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