Polizistenstreit um Dienstzeit
Gehört das Anlegen von Pistole, Holster und Co zur Dienstzeit eines Polizisten? Darüber stritten seit längerer Zeit die Polizisten von Nordrhein-Westfalen mit ihrem Dienstherrn.
Aus- und Abrüsten ist zusätzliche Dienstzeit, stellte nunmehr das Oberverwaltungsgericht in Münster mit Urteil vom 3. November 2016 klar. Möglicherweise leite sich daraus auch ein Ausgleichsanspruch ab. Wie genau der aussehen könnte, darauf müssten sich sich Land und Gewerkschaften nun einigen oder weiterstreiten.
Aus Sicht der kla...
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