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Eine Anstellung ist zumutbar

Urteil zu Latchinian

  • Lesedauer: 2 Min.

Der Intendant des Rostocker Volkstheaters, Sewan Latchinian, bleibt nach einer Entscheidung des Landgerichts Rostock im Amt. Es habe zwar eine Pflichtverletzung seitens Latchinians gegeben, erklärte das Gericht am Dienstag. So habe dieser gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Dennoch sei es der Volkstheater Rostock GmbH (VTR) zumutbar, das Anstellungsverhältnis fortzusetzen.

Latchinian zeigte sich in einer ersten Reaktion hocherfreut. Das sei eine gerechte Entscheidung. Die Kündigung sei nicht zu halten gewesen. Sein Einsatz für die Arbeitsplätze, Sparten und Kunst am Volkstheater sei richtig gewesen. Leider habe er jetzt schon wieder ein halbes Jahr bei seiner Arbeit für das Volkstheater verloren. »Wir werden sehen, was sich jetzt noch machen lässt«, sagte er.

Latchinian war im Juni nach langen Querelen hauptsächlich um die Struktur des Theaters und unter dem Vorwurf, seine Pflichten verletzt zu haben, als künstlerischer Geschäftsführer fristlos entlassen worden.

Die Stadt Rostock betonte nach dem Urteil, dass es bei der Kündigung Latchinians nicht um die künstlerische Freiheit gegangen sei, sondern um Pflichtverletzungen. »Insofern erfüllt dieser Beschluss aus Sicht der Hansestadt Rostock nicht seine Aufgabe, Recht zu sprechen«, sagte ein Sprecher. Die Stadt ist alleinige Gesellschafterin der Volkstheater Rostock GmbH.

Der Volkstheater-Anwalt sagte, dass er die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann eine Berufung beim Oberlandesgericht prüfen werde. Joachim Kümmritz, der nach der Kündigung Latchinians die Intendanz übernommen hatte, wollte das Urteil nicht kommentieren. dpa

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